Erfolgt mündlich.
Antrag: | MV braucht Transparenzgesetzgebung und Lobbyregister |
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Antragsteller*in: | Ole Krüger (KV Rostock) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 17.08.2020, 20:35 |
Antrag: | MV braucht Transparenzgesetzgebung und Lobbyregister |
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Antragsteller*in: | Ole Krüger (KV Rostock) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 17.08.2020, 20:35 |
und manipulative Lobbyarbeit erschweren, sowie Akzeptanz und Verständlichkeit von politischen Entscheidungen erhöhen.
3. Die Einführung einer Veröffentlichungspflicht von Abgeordneten-Gesprächen. Die Abgeordneten-Arbeit findet nicht nur in Ausschuss- und Landtagssitzungen statt, sondern auch auf zahlreichen Treffen mit Interessensvertreter*innen aus Wirtschaft und Gesellschaft. Bei diesen Gesprächen findet manchmal nicht nur notwendiger Informationsaustausch statt, sondern auch das Werben um politische Unterstützung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Interessen. Wir möchten, dass analog der Regelung für EU-Parlamentarier alle Landtagsabgeodneten veröffentlichen, wann sie sich mit welchen Interessensvertreter*innen zu welchem Thema beraten haben. Die Öffentlichket hat ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Gesprächspartner die politische Arbeit unserer Landtagsabgeordneten beeinflussen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Einführung einer Transparenzgesetzgebung für
Abgeordnete und ein Lobbyregister auf Landesebene.
Als Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen wir für eine starke
parlamentarische Demokratie, Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürgern an
Veränderungen und für demokratische Kontrolle von Machtpositionen. Transparenz
ist für all diese Ziele die Basis. Wir sind Anwältinnen und Anwälte der
Demokratie und fordern deshalb anknüpfend an unseren Beschluss auf der
Landesdelegiertenkonferenz vom 10. und 11. Oktober 2015 in Stralsund[1]:
1. Die Einführung einer neuen Transparenzgesetzgebung für Mandatsträger und
Mandatsträgerinnen. Die Öffentlichkeit muss ein Recht auf Informationen über
Gelder haben, die Politiker*innen neben ihren Diäten im Landtag erhalten. Sie
muss wissen, in welcher Form sich gewählte Volksvertreter*innen „etwas dazu
verdienen.“ Die Wahrnehmung des Mandats sollte im Mittelpunkt des Berufslebens
von Abgeordneten stehen. Jegliche Zusatzeinnahmen ab einer Höhe von 750 Euro pro
Jahr, egal ob sie aus Nebentätigkeiten oder dem erlernten Hauptberuf
resultieren, sollten daher öffentlich gemacht werden. Das Abgeordnetengesetz
muss zu einem Transparenzgesetz werden. Wer den Verdacht von Korruption,
Vetternwirtschaft und undurchsichtiger Verteilung von Steuergeldern verhindern
will, muss sich in seiner Vorbildfunktion besonderen Regeln unterwerfen.
2. Die Einführung eines öffentlichen Lobbyregisters. Egal ob eingetragener
Verein, Börsenunternehmen oder Bürgerinitiative – alle Vereinigungen, die
Einfluss auf die Arbeit von Abgeordneten nehmen, sollten in einer öffentlichen
Datenbank für die Bürgerinnen und Bürger dokumentiert werden. Wähler und
Wählerinnen müssen einsehen können, wer von Landtag und Landesregierung (d.h von
Abgeordneten und Mitgliedern der Regierung wie Minister*innen und
Staatssekretär*innen) angehört wird. Bevor Gesetze und Erlasse entstehen, muss
der Eindruck von Hinterzimmer-Politik, Kungeleien und Übervorteilung bestimmter
Gesellschaftsgruppen vermieden werden. Ein neues Lobbyregister wird verdeckte
und manipulative Lobbyarbeit erschweren, sowie Akzeptanz und Verständlichkeit
von politischen Entscheidungen erhöhen.
3. Die Einführung einer Veröffentlichungspflicht von Abgeordneten-Gesprächen. Die Abgeordneten-Arbeit findet nicht nur in Ausschuss- und Landtagssitzungen statt, sondern auch auf zahlreichen Treffen mit Interessensvertreter*innen aus Wirtschaft und Gesellschaft. Bei diesen Gesprächen findet manchmal nicht nur notwendiger Informationsaustausch statt, sondern auch das Werben um politische Unterstützung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Interessen. Wir möchten, dass analog der Regelung für EU-Parlamentarier alle Landtagsabgeodneten veröffentlichen, wann sie sich mit welchen Interessensvertreter*innen zu welchem Thema beraten haben. Die Öffentlichket hat ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Gesprächspartner die politische Arbeit unserer Landtagsabgeordneten beeinflussen.
Erfolgt mündlich.
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